AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Elektro Kellner GmbH

§1 Allgemeines

Unsere Geschäftsbedingungen gelten nach VOB\B, C, in der jeweils neusten Fassung, die wir zur Verfügung stellen. Wir übernehmen Aufträge jeder Art nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten gelten ausschließlich die DIN 1961 (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der bei der Angebotsabgabe gültigen Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen). Die Din-Normen können von uns zur Einsicht zu Verfügung gestellt werden.


§2 Angebote

Alternativpositionen sind im Endpreis nicht enthalten und werden bei Ausführung gesondert vergütet. Die Angebote sind unverbindlich, die Massen sind Schätzwerte, die tatsächlichen Massen werden nach Ausführung laut VOB C Abrechnung ermittelt. Mehr oder Minderarbeiten werden gesondert vergütet. Unser Angebot besitzt, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart, eine Gültigkeit von 4 Wochen, ab Ausstellung. Für den Einsatz von Subunternehmern und/oder Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.


§3 Zahlung

Gemäß DIN 1961 (VOB, Teil B) sind uns Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages zu gewähren. Unsere Schlussrechnung ist alsbald nach Zugang zu prüfen. Die Schlusszahlung ist unverzüglich, bei Privatkunden, spätestens 10 Tage nach Zugang, zu leisten. Nicht bei Materiallieferungen. Rechnungen für Materiallieferungen sind sofort und jederzeit bei nachweislicher Lieferung, fällig, bei Geschäftskunden, spätestens 10 Tage nach Zugang, zu leisten. Skontoabzüge sind nur nach Vereinbarung zulässig.
Bei Zahlungsverzug fällt eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € - netto - pro Mahnung an.

 

§4 Haftung

Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so entfällt der Zahlungsanspruch nicht. Für notwendige Ausbesserungsarbeiten ist ggf. eine zusätzliche Preisvereinbarung zu treffen.



§5 Abnahme

Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt; wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil davon in Benutzung genommen hat, nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung.


§6 Gewährleistung

Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitigungsansprüche gemäß DIN 1961 beträgt bei Elektroinstallationsarbeiten in Neubauten und bei vollständigen Renovierungen 2 Jahre, bei Überholungsarbeiten 1 Jahr. Ist ein Mangel auf eine fehlerhafte Leistungsbeschreibung oder Planung zurückzuführen oder auf die Vorleistung eines anderen Unternehmens, so ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung frei, außer wenn er die ihm obliegende Mitteilung mündlich oder schriftlich über die zu befürchtenden Mängel unterlassen hat.

 


§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Teile der Sitz der Firma Elektro Kellner GmbH Erfüllungsort: Regensburg - Gerichtsstand: Amtsgericht Regensburg



§ 8 Zusätzliche Vereinbarungen

Vereinbarungen, die vom Inhalt der DIN 1961 (VOB, Teil B) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.


§9 Termine

Wir sind bemüht, vorgesehene Fertigstellungstermine einzuhalten. Solche Termine sind für uns nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Geltendmachung von Verzugsschäden ist ausgeschlossen, soweit der Verzug von uns nicht zu vertreten ist. Werden wir an der Einhaltung schriftlich zugesicherter Termine durch Verzögerung der Vorleistung anderer verhindert, sind uns erforderliche Überstunden- und Feiertagszuschläge auf Nachweis zu erstatten, soweit vom Auftraggeber auf Einhaltung dieser Termine bestanden wird. Arbeiten an Feiertagen u. Wochenenden: hierfür werden die tariflichen Zulagen berechnet.


§10 Ausführungsunterlagen

Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.



§11 Urheberrecht

Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Aufmassberechnungen, Farbgestaltungen und ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot beigefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages sind diese Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzugeben. Von uns erbrachte Leistungen die trotzdessen genutzt werden, wie angefertigte Skizzen, Zeichnungen, Entwürfe, Erstellung von Leistungsbeschreibungen, Bauplanung und Systemaufbauplanung, auch wenn dieselben nicht zum Auftrag gelangen, entsprechend zu vergüten.